Einschränkungen für Pilzsammler
In einigen Landkreisen Südhessens wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Seitdem laufen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der ASP, mit dem obersten Ziel, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.
Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Weitere Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten des Landwirtschaftsministeriums:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest.
Als sofortige Maßnahmen wurden u.a. Sperrzonen eingerichtet, die auch Regionen im Odenwald und an der Bergstraße einschließen. In der Sperrzone II (infiziertes Gebiet) gelten folgende Restriktionen:
- Personen müssen in Wald und Flur auf den (befestigten) Wegen bleiben, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern. Das Verlassen der Wege zum Sammeln von Pilzen ist daher nicht gestattet.
- Hunde sind anzuleinen (max. 5 m Leine).
- Bei Sichtung von toten oder offensichtlich kranken Tieren sind diese umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden und Abstand von dem Wildschwein zu halten.
- Veranstaltungen in betroffenen Gebieten sind nur mit Ausnahmegenehmigung 4 Wochen im Voraus zu beantragen) und unter Einhaltung der in Sperrzonen geltenden Restriktionen möglich.
Da die Sperrzonen bereits mehrfach ausgeweitet wurden, können wir als Verein nicht garantieren, dass geplante Pilzexkursionen stattfinden können und behalten uns vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen.
(Quelle: Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau – KreisGG)